Beantragung Netzanschluss, Baustrom
Wir sind Ihr Partner rund um die Planung, Anmeldung und Montage des Zählerschrankes.
Nach §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Errichtungen, Änderungen und Erweiterungen nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden, und auch der Netzzugang darf ausschließlich nur nach Abnahme und Freigabe durch einen wie vorgenannt eingetragenen und konzessionierten Fachbetrieb erfolgen.
Unser Betrieb erfüllt diese Voraussetzungen und ist ein ins Installateurverzeichis eingetragenes Unternehmen. Diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne bei allen Beratungen, Umsetzungen und der Montage der Zähler zur Verfügung. Gerne übernehmen wir für Sie auch die vom zuständigen EVU vorgeschriebenen und geforderten Zähler An-, Um- und -Abmeldungen, Beantragungen für den Netzanschluss oder Baustrom, inkl. komplettem Schriftverkehr sowie die Ausführung vor Ort.



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Dann nutzen Sie doch einfach unser Kontaktformular oder rufen uns unter der Tel. 0172/8191320 an, wir helfen Ihnen gerne weiter!